Hengstkollektion 2020

31 schriftliche Genehmigung unserer Station einzuholen. Beim Erwerb vom TG Sperma ist die Besamung via der ICSI – Methode verboten, es sei denn es liegt eine schrift- liche Einwilligung seitens der Hengststation Völz vor. Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst angerechnet werden. Sollte ein Hengst während der Decksaison zu einer unserer Partnerstationen wechseln, wird der Samen von dort versandt. Es gelten weiterhin die Bestimmungen unserer Station. Eine Nichtträchtigkeit der Stute muss uns bis zum 15. August 2020 schriftlich vorliegen. Pro bedeckte/besam- te Stute wird dem Züchter eine anteilige DNA-Überprü- fungsgebühr in Höhe von 7,- Euro in Rechnung gestellt. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abde- ckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaf- tung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ende der Decksaison wird über die erfolgte Besa- mung ein Deckschein ausgestellt. Dieser wird dem Züch- ter und dem zuständigen Zuchtverband nach Begleichung aller Kosten zugesandt. Die entsprechenden Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter einzu- reichen. Die Bedeckung kann ohne Deckschein nicht an den Verband gemeldet werden. Für nach dem 01. August 2020 eingereichte Deckscheine wird eine Bearbeitungs- gebühr in Höhe von 30,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Hengste, insbeson- dere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und erst danach eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Der Deckein- satz vor vollständiger Ablegung der Leistungsprüfung erfolgt auf Risiko des Züchters. Auch wenn sich die Hengststation Völz in höchstem Maße um die entsprechenden Leistungsnachweise bemüht, kann dies nicht garantiert werden. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Rabattvereinbarungen bei mehreren oder besonderen Stuten (S-Erfolge, gekörte Söhne, …) sind nach individuel- ler Absprache möglich. Unser Team steht Ihnen bei jeglichen Fragen gerne beratend zur Seite und unterstützt Sie wo immer es möglich ist. Gerichtsstand: Uelzen Samenbestellungen auch online: www.hengststation-voelz.de

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