Deckbedinungen
Alle Züchter, die Hengste und Leistungen der EU-Hengststation Völz (D-KBP-062-EWG) in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Es gelten die Deck- bzw. Besamungsbestimmungen des jeweils zuständigen Zuchtverbandes. Die Decksaison beginnt am 02. Februar und endet am 01. August 2026.
1. Samenversand
Als EU-anerkannte Besamungsstation versenden wir auf Anforderung Frischsamen unserer Hengste.
- Kosten & Atteste: Die Kosten für den Samenversand sowie die amtlichen Veterinäratteste beim Versand in das oder aus dem Ausland werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Kosten, die für den Versand von anderen Stationen an uns entstehen.
- Wochenendzustellung: Zustellungen am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich; die Frachtkosten sind hierbei entsprechend höher und müssen im Einzelfall erfragt werden.
- Rücksendung: Die Versandcontainer sowie der unterzeichnete Samenverwendungsnachweis sind umgehend und ausreichend frankiert zurückzusenden. Bei Nicht-Rücksendung erfolgt eine Berechnung.
- Auslandsversand: Beim Versand ins Ausland fallen zusätzliche Behördengebühren an, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch beim Versand von Partnerstationen aus dem Ausland gelten höhere Gebühren und zusätzliche Behördenkosten. Die jeweiligen Konditionen können beim Stationspersonal erfragt werden.
Mit der Samenbestellung erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbedingungen an.
2. Bestellung
Die Samenbestellung kann wie folgt eingereicht werden:
- Telefon: +49 (0)5823 95 55 20 oder +49 (0)173 3910917
- E-Mail: samenbestellung@hengststation-voelz.de
- Online: über das Onlineformular
Bestellfrist: Die Bestellung muss bis spätestens 9:00 Uhr des Versandtages vollständig vorliegen; andernfalls kann kein Versand erfolgen.
Erforderliche Angaben:
- Gewünschter Hengst
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Stutenbesitzers
- Name, Lebensnummer, Geburtsdatum, Farbe und Pedigree der Stute
- Zuchtverband und Mitgliedsnummer
- Ggf. abweichende Lieferanschrift sowie Name und Anschrift der besamenden Person
- Bei Versand ins Ausland: Gültige TRACES-Nummer des Empfängers
3. Zahlungsbedingungen
- Verbindlichkeit: Die erste Samenlieferung gilt als verbindlich.
- Decktaxe I (Besamungstaxe): Ist unmittelbar nach Lieferung fällig (Zahlung binnen 14 Tagen). Bei Zahlungsverzug behält sich die Hengststation vor, weitere Lieferungen einzustellen.
- Decktaxe II (Restliches Deckgeld): Wird erst bei Trächtigkeit (Stichtag: 15.08.2026) fällig.
- Auslandslieferungen: Für Auslandslieferungen ist das volle Deckgeld (Decktaxe I + II) vor dem ersten Versand zu bezahlen. Bei Nichtträchtigkeit der Stute wird die Decktaxe II gutgeschrieben.
- Lieferverzögerungen: Sollte eine Samenlieferung nicht fristgerecht eintreffen, bitten wir um sofortige Mitteilung. Andernfalls werden Frachtkosten berechnet.
Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.
4. Embryotransfer
Der Züchter ist verpflichtet, vor der ersten Besamung mitzuteilen, ob ein Embryotransfer vorgesehen ist, und die vollständigen Daten der Empfängerstute anzugeben.
- Bei erfolgreicher Spülung eines Embryos ist das Umsetzdatum unverzüglich zu melden.
- Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten.
5. Verwendung des Samens
- Das Teilen, Splitten, Weitergeben oder Verkaufen von Besamungsportionen oder Straws ist strengstens untersagt.
- Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden.
- Bei Zuwiderhandlung erhebt die Hengststation eine Vertragsstrafe zusätzlich zur Decktaxe.
6. Tiefgefrier-Samen (TG-Samen)
Bei Turniereinsätzen der Hengste wird auf TG-Samen zurückgegriffen. Die Bestimmungen hierzu können telefonisch erfragt werden.
- TG-Samen wird pro Besamungsdosis oder -paillette abgerechnet.
- Das Aufteilen einer Dosis sowie der Weiterverkauf sind grundsätzlich verboten. Ein Weiterverkauf ist nur nach schriftlicher Genehmigung der Hengststation zulässig.
- Die Verwendung für ICSI-Methoden ist nur mit schriftlicher Einwilligung erlaubt.
7. Verfügbarkeit der Hengste
- Steht ein Hengst während der Decksaison nicht mehr zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann jedoch auf einen anderen Hengst angerechnet werden.
- Wechselt ein Hengst zu einer Partnerstation, erfolgt der Versand von dort – es gelten weiterhin die Bestimmungen dieser AGB.