Deckbedingungen
Der Züchter, der eine Stute besamen lässt, erkennt die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
Es gelten die Deck- bzw. Besamungsbestimmungen des jeweiligen Verbandes. Die Decksaison beginnt am 02. Februar und endet am 01. August 2023.
Als EU-anerkannte Besamungsstation versenden wir auf Anforderung Frischsamen unserer Hengste. Die Kosten für den Spermaversand werden gesondert in Rechnung gestellt, das gilt auch für Kosten, die für den Spermaversand von anderen Stationen zu uns entstehen. Zustellungen am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Frachtkosten sind entsprechend höher und müssen im Einzelfall erfragt werden. Die Versandcontainer erbitten wir umgehend und ausreichend frankiert zurückzusenden, da diese ansonsten in Rechnung gestellt werden. Bei Samenversand ins Ausland kommen noch Behördengebühren dazu, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Spermaversand von unseren Partnerstationen aus dem Ausland ist entsprechend höher und auch hier kommen Behördengebühren hinzu, die ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden. Die einzelnen Konditionen können beim Stationspersonal erfragt werden.
Mit der Spermabestellung erkennen Sie unsere Deck- bzw. Haftungsbedingungen an.
Die Spermabestellung erfolgt telefonisch +49 (0)5823 - 95 55 20, per Fax +49 (0)5823- 95 55 229 oder via Onlineformular. Sie hat bis spätestens 9.00 Uhr des Versandtages vollständig vorzuliegen, ansonsten kann kein Versand erfolgen. Für eine erfolgreiche Spermabestellung sind folgende Angaben notwendig: Gewünschter Hengst, Name und Anschrift des Stutenbesitzers inklusive Telefonnummer, Name und Lebensnummer sowie Geburtsdatum, Farbe und Pedigree der Stute, Angaben des Zuchtverbandes und Mitgliedsnummer, ggf. abweichende Lieferanschrift und Name und Anschrift der besamenden Person.
Mit der Samenbestellung wird eine Zahlung der Decktaxe I (Besamungstaxe) fällig. Das restliche Deckgeld (Decktaxe II) wird erst bei Trächtigkeit (Stichtag 15.08.2023) fällig.
Für alle Samenbestellungen aus dem Ausland ist das volle Deckgeld (Decktaxe I + II) vor dem ersten Samenversand zu bezahlen. Bei einer Nichtträchtigkeit der Stute wird die Decktaxe II dem Kunden gutgeschrieben.
Sollte eine Spermalieferung nicht fristgerecht eintreffen, bitten wir um sofortige Mitteilung, da wir andernfalls die Frachtkosten berechnen. Haftungen für Transportschäden sind ausgeschlossen.
Der Züchter verpflichtet sich, vor der ersten Besamung anzugeben, ob ein Embryotransfer vorgenommen werden soll und gibt bei der Samenbestellung ebenfalls die vollständigen Daten der Empfängerstute an. Bei erfolgreich gespültem Embryo verpflichtet sich der Züchter eine sofortige Meldung des Umsetzdatums anzugeben. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist.
Bei eventuellen Turniereinsätzen der Hengste wird auf Tiefgefrier-Sperma zurückgegriffen. Die besonderen Bestimmungen für TG-Sperma erfragen Sie bitte telefonisch bei der Besamungsstation. TG-Sperma wird pro Besamungsdosis oder -paillette abgerechnet. Das Aufteilen einer Besamungsdosis, sowie der Weiterverkauf von TG-Sperma ist grundsätzlich verboten. Soll TG-Sperma weiterverkauft werden, ist in jedem Fall die vorherige schriftliche Genehmigung unserer Station einzuholen. Beim Erwerb vom TG Sperma ist die Besamung via der ICSI - Methode verboten, es sei denn es liegt eine schriftliche Einwilligung seitens der Hengststation Völz vor.
Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst angerechnet werden. Sollte ein Hengst während der Decksaison zu einer unserer Partnerstationen wechseln, wird der Samen von dort versandt. Es gelten weiterhin die Bestimmungen unserer Station.
Eine Nichtträchtigkeit der Stute muss uns bis zum 15.08.2023 schriftlich vorliegen. Pro bedeckte/besamte Stute wird dem Züchter eine anteilige DNA-Überprüfungsgebühr in Höhe von 7,- Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen.
Nach Ende der Decksaison wird über die erfolgte Besamung ein Deckschein ausgestellt. Dieser wird dem Züchter und dem zuständigen Zuchtverband nach Begleichung aller Kosten sowie Rücksendung der Begleitpapiere zugesandt. Die entsprechenden Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter einzureichen. Die Bedeckung kann ohne Deckschein nicht an den Verband gemeldet werden. Für nach dem 01.08.2023 eingereichte Deckscheine wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und erst danach eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Der Deckeinsatz vor vollständiger Ablegung der Leistungsprüfung erfolgt auf Risiko des Züchters.
Auch wenn sich die Hengststation Völz in höchstem Maße um die entsprechenden Leistungsnachweise bemüht, kann dies nicht garantiert werden. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsmeldungen ausgestellt werden.
Hengste mit *-Kennzeichnung sind noch nicht endgültig in das HB I eingetragen.
Rabattvereinbarungen bei mehreren oder besonderen Stuten (S-Erfolge, gekörte Söhne…) sind nach individueller Absprache möglich.
Unser Team steht Ihnen bei jeglichen Fragen gerne beratend zur Seite und unterstützt Sie, wo immer es möglich ist.
Gerichtsstand: Uelzen